Dieses zarte Pflänzchen Aufschwung muss gestärkt werden und da können Entlastungen ein Beitrag sein.
(Angela Merkel am Montag Abend im ZDF)
Hat ja viel gebracht bisher! Also wenn man zu den oberen 10% gehört.
Höchste Zeit!
Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz)(Quelle:www.Buergeranwalt.com)
Artikel 146 Grundgesetz lautet:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Danach dürfte die Bundesrepublik Deutschland, begrifflich genaugenommen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, welches von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist per definitionem lediglich ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte. Die sogenannten "Deutschen Väter des Grundgesetzes" dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.
Art. 146 GG betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Er schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht1 teilt daher meine folgerichtige Auffassung, daß erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden kann: Haben Sie diesen Satz schon einmal von einem Politiker gehört? Mitnichten, denn er wird sich davor hüten. Warum? Eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung dürfte die heutige Parteiendiktatur jäh beenden.
Die Bundesregierung vertritt daher die in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene (opportunistische!) Rechtsauffassung, daß eine Anwendung des Art. 146 zwar möglich, aber nicht notwendig sei und die Präambelaussage "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk" die Beendigung des transitorischen Charakters des Grundgesetzes klarstelle.
Für Grundgesetzkenner ist diese Rechtsauffassung eine Farce und begründet obendrein den Tatbestand des arglistigen Verhaltens. Erstens ist das Grundgesetz in seinem jetzigen Bestand völlig eindeutig und unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Zweitens ist das Grundgesetz 1949 nach der Präambel a.F. ohne Beteiligung derjenigen Deutschen zustande gekommen, "denen mitzuwirken versagt war". Dieser Mangel konnte auch nicht durch den Staatsvertrag behoben werden, der den Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz vorsieht. Dies folgt allein daraus, daß die ehemalige DDR als politische Vertretung der dortigen Bevölkerung keinen Einfluß auf das Grundgesetz nehmen konnte.
Wichtig: Mein Ruf nach einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ist demnach rechtens und darüber hinaus auch dringend erforderlich. Nur so kann die Parteiendiktatur beendet, die in Art. 20 GG garantierten rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien wieder hergestellt und die Demokratie vom Bund (der sie gestohlen hat!) auf die Zivilgesellschaft relegiert werden.
Wichtiger Exkurs: Form und Inhalt der endgültigen Verfassungsgebung
Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluß durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung (in oben angesprochener Denkschrift zum Einigungsvertrag) verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht nur eine speziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte8.
Wichtig zu wissen ist schließlich, daß Art. 146 das Außerkrafttreten des Grundgesetzes durch eine vom Volk gemeinsam verabschiedete Verfassung an keine inhaltlichen Bedingungen knüpft. Er geht vielmehr von den Grundgedanken aus, daß die verfassungsgebende Gewalt des Volkes rechtlich nicht zu binden ist.
Da sieht man mal was so eine „schlimme“ Pandemie für Auswirkungen hat, nicht nur das sich die Pharmaindustrie daran eine goldene Nase verdient, man hat auch gleich noch einen Grund gefunden den Bürgern endlich RFID Chips zu verpassen.
Die EU geht uns alle an!
Der Lissabon-Vertrag
wird für die gesamte EU das rechtliche Fundament bilden
muss, um Gültigkeit zu erlangen, von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden
wurde bereits als „Verfassungsvertrag" 2005 von den Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande in Volksabstimmungen abgelehnt
wurde als „Lissabon-Vertrag" im Juni 2008 von der irischen Bevölkerung abgelehnt
Die Bevölkerungen der anderen EU-Mitgliedstaaten wurden erst gar nicht befragt.
Die 2. Volksabstimmung
Um die IrInnen zu einem Ja zu bewegen, werden ihnen von der eigenen Regierung von vom EU-Rat – rechtlich nicht bindende – Versprechungen in den Bereichen Neutralität, eigener Kommissar, Steuerrecht und Abtreibung gemacht. De facto wird ihnen jedoch der exakt gleiche Vertrag ein zweites Mal zur Abstimmung vorgelegt.
Aus unserer Sicht ist es ebenso undemokratisch, eine Bevölkerung zweimal über das Gleiche abstimmen zu lassen, wie die drei vorangegangenen Volksentscheide nicht zu respektieren.
Der Lissabon-Vertrag würde für Jahrzehnte tief in das Leben aller EU-BürgerInnen eingreifen. Eine spätere Änderung des einmal ratifizierten Vertrages wäre sehr schwierig.
Wenn die Iren und Irinnen nun ein zweites Mal mit „Nein" stimmen, bietet sich die einmalige Chance, in einem europaweiten demokratischen Prozess von unten die Inhalte eines neuen Vertrags breit zu diskutieren und mitzugestalten!
In ganz Europa haben sich engagierte Menschen zusammengefunden, um an einer neuen, besseren EU zu bauen. Wir sagen JA zu Europa, aber NEIN zum Vertrag von Lissabon.
Wir sagen JA zu einem friedlichen, sozialen, ökologischen und demokratischen Europa, aber NEIN zur Militarisierung der EU, zu ihrer neoliberalen Grundausrichtung und zur Aushöhlung der demokratischen Rechte.
Wir sagen JA zu einem demokratischen Neuanfang.
Damit dieser Neuanfang möglich wird, brauchen wir Deine Hilfe:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. (Artikel 1, der Menschenrechtscharta vom 10.12.1948)
Davon sind wir heutzutage leider weiter entfernt als vor 60 Jahren. Wir wollen mit 10vor12 auf die dringende Notwendigkeit zum Handeln, d.h. zur Umgestaltung zu einem fairen, auf Bürgerrechten aufgebauten Staat, aufmerksam machen. Dieser Blog ist eine Plattform in der ein Meinungsaustausch über politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen innerhalb Deutschlands und Europas oder gar weltweit, ausdrücklich erwünscht ist. Es steht jedem Besucher frei kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren. Frei nach dem Motto: „Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.” (Friedrich Hebbel (1813-63), dt. Dichter)
Wir bitten darum auf unsachliche, beleidigende oder gar diskriminierende Kommentare zu verzichten!