Dienstag, 29. September 2009

Der Aufschwung ist für alle da!


Dieses zarte Pflänzchen Aufschwung muss gestärkt werden und da können Entlastungen ein Beitrag sein.
(Angela Merkel am Montag Abend im ZDF)


Hat ja viel gebracht bisher! Also wenn man zu den oberen 10% gehört.

Montag, 28. September 2009

Artikel 146 Grundgesetz

Mal was interesantes zu unserem Grundgesetz!

Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz)

Artikel 146 Grundgesetz lautet:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Danach dürfte die Bundesrepublik Deutschland, begrifflich genaugenommen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, welches von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist per definitionem lediglich ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte. Die sogenannten "Deutschen Väter des Grundgesetzes" dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.

Art. 146 GG betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Er schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht1 teilt daher meine folgerichtige Auffassung, daß erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden kann: Haben Sie diesen Satz schon einmal von einem Politiker gehört? Mitnichten, denn er wird sich davor hüten. Warum? Eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung dürfte die heutige Parteiendiktatur jäh beenden.

Die Bundesregierung vertritt daher die in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene (opportunistische!) Rechtsauffassung, daß eine Anwendung des Art. 146 zwar möglich, aber nicht notwendig sei und die Präambelaussage "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk" die Beendigung des transitorischen Charakters des Grundgesetzes klarstelle.

Für Grundgesetzkenner ist diese Rechtsauffassung eine Farce und begründet obendrein den Tatbestand des arglistigen Verhaltens. Erstens ist das Grundgesetz in seinem jetzigen Bestand völlig eindeutig und unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Zweitens ist das Grundgesetz 1949 nach der Präambel a.F. ohne Beteiligung derjenigen Deutschen zustande gekommen, "denen mitzuwirken versagt war". Dieser Mangel konnte auch nicht durch den Staatsvertrag behoben werden, der den Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz vorsieht. Dies folgt allein daraus, daß die ehemalige DDR als politische Vertretung der dortigen Bevölkerung keinen Einfluß auf das Grundgesetz nehmen konnte.

Wichtig: Mein Ruf nach einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ist demnach rechtens und darüber hinaus auch dringend erforderlich. Nur so kann die Parteiendiktatur beendet, die in Art. 20 GG garantierten rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien wieder hergestellt und die Demokratie vom Bund (der sie gestohlen hat!) auf die Zivilgesellschaft relegiert werden.

Wichtiger Exkurs: Form und Inhalt der endgültigen Verfassungsgebung

Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluß durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung (in oben angesprochener Denkschrift zum Einigungsvertrag) verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht nur eine speziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte8.

Wichtig zu wissen ist schließlich, daß Art. 146 das Außerkrafttreten des Grundgesetzes durch eine vom Volk gemeinsam verabschiedete Verfassung an keine inhaltlichen Bedingungen knüpft. Er geht vielmehr von den Grundgedanken aus, daß die verfassungsgebende Gewalt des Volkes rechtlich nicht zu binden ist.
(Quelle:www.Buergeranwalt.com)

Bundestagswahl 2009



So der Hammer ist gefallen!
In der Deutschen Demokratie hat man alle 4 Jahre mal die Möglichkeit etwas zu verändern, danach hat man wieder 4 Jahre die Fresse zu halten und hinzunehmen was da mit uns gemacht wird. Ich kann nicht verstehen das die Deutschen ihre Stimme so sorglos verschenken!

Freitag, 25. September 2009

Botschaft von Osama bin Laden an die Menschen in Europa

So sehr ich auch an der Echtheit dieser Botschaft zweifele überrascht mich ihr Inhalt.

Seht selbst, und schreibt eure Meinung dazu.

Donnerstag, 24. September 2009

Überwachung wichtiger als Bildung?

„Die CDU hat seit Jahr und Tag dafür plädiert, dass an großen Plätzen […] Videoüberwachung eingesetzt wird. Wenn es die CDU nicht gegeben hätte, dann würden wir heute noch ´ne lange Diskussion mit SPD, Grünen und anderen führen. Darüber, ob das nun notwendig ist oder nicht. Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen.“

„Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen.“ Man könnte nun die demokratischen Gepflogenheiten hinterfragen, mit denen die CDU glaubt, Politik in Deutschland betreiben zu müssen. Auch könnte man eine Debatte darüber halten, wie effizient solche Überwachungsanlagen sind. Man könnte sich jedoch auch fragen, warum die CDU diesen Aktionismus nicht bei anderen, offensichtlich wichtigeren, politischen Themen an den Tag legt.

Deutschland muss im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben um den Wohlstand des Volkes, auch in Zukunft sicherstellen zu können. In diesem Punkt sind sich Politiker, Wirtschaftsbosse und Wissenschaftler einig. (Wem dieser Wohlstand im Enddefekt zu Gute kommt, steht auf einem anderen Blatt.) Ein Beitrag dazu soll unter anderem auch die frühpädagogische Förderung sein. Der bildungs-und sozialpolitische Auftrag von Kindertageseinrichtungen ist es die Vielfalt der unterschiedlichen Lebensverhältnisse und individuellen Bildungs- und Entwicklungsprozesse zu achten und diese als Bildungsressourcen zu nutzen.
Das haben wir doch alle schon gehört: „Deutschlands beste Ressource ist die Bildung!“.
Deutschland, ein Staat der international seinen Ruf als Land der Dichter, Denker und Ingenieure noch nicht verloren zu haben scheint. Gerade solch ein Staat sollte doch im Bereich der Bildung, seiner wichtigsten Ressource, keine Kompromisse machen. Warum also fragt man sich? Warum wird in solch einem Staat der Bedarf nach Kindertageseinrichtungen, wie von einer (ungewöhnlich) fortschrittlich-denkenden CDU-Politikerin gefordert, nicht gedeckt? Warum will die Union zunächst noch prüfen lassen, ob ein „Bedarf“ für die, von besagter Ministerin gewünschten, zusätzlichen 500000 Kinderkrippeplätzen besteht?
Nach Angaben der amtlichen Kinder-und Jugendhilfestatistik, besuchten im vergangenen Jahr 18,0 % der unter Dreijährigen eine solche Tageseinrichtung oder nahmen Kindertagespflege in Anspruch. Nun stellt sich noch die abschließende Frage: Glaubt unsere werte Frau Bundeskanzlerin, dass hier etwas mit den Daten, die wohlgemerkt vom statistischen Bundesamt stammen, nicht in Ordnung sei oder bewertet die Unionspartei Bildung als nicht wichtig genug? Eine andere Erklärung scheint es nicht zu geben. Andernfalls könnte, nein… SOLLTE man doch davon ausgehen, dass dies die Dinge sind über die man nicht diskutieren darf, die man einfach machen muss!!!
RoG

Totale Überwachung

Das Video ist zwar schon etwas älter aber da sieht man schön wie Frau Merkel zur Überwachung steht und vorallem ihr Verständnis von Demokratie.

Wahrheit

Wahrscheinlich das einzige mal im ganzen Wahlkampf das Frau Merkel die Wahrheit sagt!

Mittwoch, 23. September 2009

Wählt richtig !!!

Mal etwas interessantes für alle die mit dem Gedanken spielen ungültig zuwählen.

Link

So wirds gemacht!

Da sieht man mal was so eine „schlimme“ Pandemie für Auswirkungen hat, nicht nur das sich die Pharmaindustrie daran eine goldene Nase verdient, man hat auch gleich noch einen Grund gefunden den Bürgern endlich RFID Chips zu verpassen.


Meldung auf Reuters.com

Da passt es ja ins Bild das gerade jetzt eine neue Fernsehserie namens Pandemic anläuft um den Menschen noch ein wenig mehr Angst zu machen.

Pandemic - Tödliche Erreger

Rettedeinefreiheit.de

Lissabon-Vertrag

Die EU geht uns alle an!

Der Lissabon-Vertrag

  • wird für die gesamte EU das rechtliche Fundament bilden

  • muss, um Gültigkeit zu erlangen, von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden

  • wurde bereits als „Verfassungsvertrag" 2005 von den Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande in Volksabstimmungen abgelehnt

  • wurde als „Lissabon-Vertrag" im Juni 2008 von der irischen Bevölkerung abgelehnt

  • Die Bevölkerungen der anderen EU-Mitgliedstaaten wurden erst gar nicht befragt.

Die 2. Volksabstimmung

Um die IrInnen zu einem Ja zu bewegen, werden ihnen von der eigenen Regierung von vom EU-Rat – rechtlich nicht bindende – Versprechungen in den Bereichen Neutralität, eigener Kommissar, Steuerrecht und Abtreibung gemacht. De facto wird ihnen jedoch der exakt gleiche Vertrag ein zweites Mal zur Abstimmung vorgelegt.

Aus unserer Sicht ist es ebenso undemokratisch, eine Bevölkerung zweimal über das Gleiche abstimmen zu lassen, wie die drei vorangegangenen Volksentscheide nicht zu respektieren.

  • Der Lissabon-Vertrag würde für Jahrzehnte tief in das Leben aller EU-BürgerInnen eingreifen. Eine spätere Änderung des einmal ratifizierten Vertrages wäre sehr schwierig.

  • Wenn die Iren und Irinnen nun ein zweites Mal mit „Nein" stimmen, bietet sich die einmalige Chance, in einem europaweiten demokratischen Prozess von unten die Inhalte eines neuen Vertrags breit zu diskutieren und mitzugestalten!

  • In ganz Europa haben sich engagierte Menschen zusammengefunden, um an einer neuen, besseren EU zu bauen. Wir sagen JA zu Europa, aber NEIN zum Vertrag von Lissabon.

Wir sagen JA zu einem friedlichen, sozialen, ökologischen und demokratischen Europa, aber NEIN zur Militarisierung der EU, zu ihrer neoliberalen Grundausrichtung und zur Aushöhlung der demokratischen Rechte.

Wir sagen JA zu einem demokratischen Neuanfang.

Damit dieser Neuanfang möglich wird, brauchen wir Deine Hilfe:

Unterschreibe die Petition!

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